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Vignettenspflichtige Strecken
Alle österreichischen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) sind vignettenspflichtig. Ausgenommen sind Bundesstraßen (B) und Landesstraßen. Eine vollständige Liste der vignettenspflichtigen Strecken ist bei ASFINAG erhältlich.
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Korrekte Anbringung der Klebevignette
Die Klebevignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Empfohlene Positionen: links oben, rechts oben oder hinter dem Rückspiegel. Die Vignette muss vollständig sichtbar und unbeschädigt sein. Auf Motorrädern: an einer gut sichtbaren Stelle des Fahrzeugs.
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Verbotene Praktiken
Folgendes ist verboten und wird als Verstoß gewertet: Vignette auf der Außenseite der Scheibe anbringen, Vignette auf einer Folie oder Schutzfolie kleben, beschädigte oder manipulierte Vignette verwenden, Vignette von einem anderen Fahrzeug übertragen.
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Motorräder — Besonderheiten
Motorräder benötigen eine eigene Motorrad-Vignette (günstiger als PKW-Vignette). Motorräder mit Beiwagen benötigen ebenfalls nur eine Motorrad-Vignette. Die Vignette muss an einer gut sichtbaren Stelle des Motorrads angebracht werden.
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Ausnahmen von der Vignettenspflicht
Befreit sind: Fahrzeuge des Bundesheeres, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste; Fahrzeuge mit Sondergenehmigung; Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht (LKW-Maut); Fahrzeuge mit ausländischen Diplomatenkennzeichen; Fahrzeuge im Pannenhilfe-Einsatz.
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Strafen & Ersatzmaut
Ersatzmaut bei Kontrolle ohne Vignette: 120 € (sofort zahlbar). Bei Nichtbezahlung: Verwaltungsstrafe bis 3.000 €. Ausländische Fahrzeuge: Sicherheitsleistung kann eingehoben werden. Fahrt ohne Bezahlung ist nicht möglich — das Fahrzeug kann angehalten werden.
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Ausländische Fahrzeuge
Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Vignettenregeln wie österreichische. Die Kontrolle erfolgt auch an Grenzübergängen. Wer aus Deutschland, Italien, der Schweiz oder Slowenien einreist, muss vor der Auffahrt auf die Autobahn eine Vignette erworben haben.
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Fahrzeugwechsel & Übertragung
Klebevignetten sind nicht übertragbar. Digitale Vignetten können bei Fahrzeugwechsel (z.B. Kauf eines neuen Autos) auf das neue Kennzeichen übertragen werden. Die Übertragung muss über die offizielle ASFINAG-Plattform erfolgen.