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10-Tages-Vignette
Gilt genau 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem aufgedruckten Startdatum. Das Startdatum kann bis zu 30 Tage im Voraus gewählt werden. Die Vignette ist auch am letzten Gültigkeitstag bis Mitternacht gültig.
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2-Monats-Vignette
Gilt 2 Monate ab dem aufgedruckten Startdatum. Beispiel: Startdatum 15. Juni → gültig bis 14. August. Das Startdatum kann ebenfalls bis zu 30 Tage im Voraus festgelegt werden.
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Jahresvignette
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres — also insgesamt 14 Monate. Die Jahresvignette 2026 gilt von 1. Dezember 2025 bis 31. Januar 2027.
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Digitale Vignette
Die digitale Vignette gilt ab dem gewählten Startdatum, frühestens ab dem Kauftag. Sie ist sofort nach der Registrierung aktiv und wird auf das Kennzeichen gespeichert. Keine physische Anbringung nötig.
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Toleranzregelung
Es gibt eine Toleranzregelung: Die neue Jahresvignette darf bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahres verwendet werden, auch wenn die alte noch gültig ist. Bei der 10-Tages-Vignette gibt es keine Toleranzzeit — sie muss exakt ab dem Startdatum genutzt werden.
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Kontrolle der Gültigkeit
Die Gültigkeit wird durch Kontrollorgane (ASFINAG-Mitarbeiter) und automatische Kamerasysteme überprüft. Digitale Vignetten werden ausschließlich elektronisch kontrolliert. Bei Klebevignetten wird auch die korrekte Anbringung überprüft.